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Vertragsgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter für die vereinbarte Zeitdauer den Mietgegenstand gemäss Beleg (Buchungsbestätigung/Rechnung) zur Verfügung.

Eigentum am Material
Das vermietete Material bleibt Eigentum des Vermieters.

Frühzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes
Ist der Mieter gezwungen, den Mietgegenstand frühzeitig zu retournieren, hat er keinen Anspruch auf eine Rückvergütung des Mietbetrages oder eines Teiles davon.

Abholung und Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand muss beim Vermieter während der Ladenöffnungszeiten abgeholt bzw. retourniert werden. Wird die Lieferung per Kurierdienst vereinbart, muss der Mieter sicherstellen, dass am vereinbarten Übernahme- bzw. Rückgabetag eine zuständige Person anwesend ist.

Verspätete Rückgabe des Mietgegenstandes
Sollte der Mieter den Mietgegenstand bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht zurückbringen, ist der Mieter verpflichtet, die zusätzliche Mietdauer gemäss Tarif zu bezahlen. Zusätzlich haftet der Mieter für jeglichen dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstandenen Schaden.

Bei Saisonmieten muss der Mietgegenstand spätestens bis 30.11. zurückgegeben werden. Für Mietgegenstände, welche zwischen dem 1.12. und 31.12. retourniert werden, wird eine zusätzliche Gebühr von CHF. 80.00 fällig. Mietgegenstände, welche nicht bis zum 31.12. retourniert werden, müssen zu den festgelegten Kaufbedingungen (Restwert) übernommen werden.

Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat den gemieteten Gegenstand sorgfältig zu behandeln. Der Mieter haftet vollständig für während der Mietdauer am Mietgegenstand eingetretene Schäden. Ausgenommen sind Defekte am Mietgegenstand, welche durch die Herstellergarantie abgedeckt sind. 

Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet in keiner Weise für während der Mietdauer eingetretene Schäden an Sachen oder Personen.

Verhalten bei Diebstahl oder Beschädigung
Bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung durch Dritte ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen und gegebenenfalls die Polizei beizuziehen.

Nutzungsberechtigter
Der gemietete Gegenstand darf nur vom Mieter benutzt werden. Die Untermiete ist untersagt.

Zustand des Materials bei Rückgabe
Der Mietgegenstand hat sich bei der Rückgabe gereinigt und in ordnungsgemässem Zustand zu befinden. Ist das Material verschmutzt oder beschädigt, werden dem Mieter die dadurch entstehenden Kosten zur Reinigung oder Reparatur verrechnet.

Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die Datenschutzerklärung der jaron.direct GmbH.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt materiellem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

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