Vertragsgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter für die vereinbarte Zeitdauer den
Mietgegenstand gemäss Beleg (Buchungsbestätigung/Rechnung) zur Verfügung.
Eigentum
am Material
Das vermietete Material bleibt Eigentum des Vermieters
Frühzeitige
Rückgabe des Mietgegenstandes
Ist der Mieter gezwungen, den Mietgegenstand frühzeitig zu retournieren, hat er
keinen Anspruch auf eine Rückvergütung des Mietbetrages oder eines Teiles
davon.
Abholung
und Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand muss beim Vermieter während der Ladenöffnungszeiten abgeholt
bzw. retourniert werden. Wird die Lieferung per Kurierdienst vereinbart, muss
der Mieter sicherstellen, dass am vereinbarten Übernahme- bzw. Rückgabetag eine
zuständige Person anwesend ist.
Verspätete
Rückgabe des Mietgegenstandes
Sollte der Mieter den Mietgegenstand bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer
nicht zurückbringen, ist der Mieter verpflichtet, die zusätzliche Mietdauer gemäss
Tarif zu bezahlen. Zusätzlich haftet der Mieter für jeglichen dem Vermieter
durch die verspätete Rückgabe entstandenen Schaden.Bei Saisonmieten muss der Mietgegenstand spätestens bis 30.11. zurückgegeben
werden. Für Mietgegenstände, welche zwischen dem 1.12. und 31.12. retourniert
werden, wird eine zusätzliche Gebühr von CHF. 80.00 fällig. Mietgegenstände,
welche nicht bis zum 31.12. retourniert werden, müssen zu den festgelegten
Kaufbedingungen (Restwert) übernommen werden.
Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat den gemieteten Gegenstand sorgfältig zu behandeln. Der Mieter
haftet vollständig für während der Mietdauer am Mietgegenstand eingetretene
Schäden. Ausgenommen sind Defekte am Mietgegenstand, welche durch die
Herstellergarantie abgedeckt sind.
Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet in keiner Weise für während der Mietdauer eingetretene
Schäden an Sachen oder Personen.
Verhalten
bei Diebstahl oder Beschädigung
Bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung durch Dritte ist der Vermieter
sofort zu benachrichtigen und gegebenenfalls die Polizei beizuziehen.
Nutzungsberechtigter
Der gemietete Gegenstand darf nur vom Mieter benutzt werden. Die Untermiete ist
untersagt.
Zustand des Materials bei
Rückgabe
Der Mietgegenstand hat sich bei der Rückgabe gereinigt und in ordnungsgemässem
Zustand zu befinden. Ist das Material verschmutzt oder beschädigt, werden dem
Mieter die dadurch entstehenden Kosten zur Reinigung oder Reparatur verrechnet.
Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die Datenschutzerklärung der
jaron.direct GmbH.
Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt materiellem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.